Zuzahlungsnachweis
Am Jahresende erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Auflistung Ihrer Zuzahlungen als Nachweis für die Krankenkasse.
Wir wissen stets, ob Sie „befreit“ sind
Sie legen Ihren Befreiungsnachweis nur einmal vor, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, denn wir können Ihre Befreiung speichern.